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Vorschriften des Inkapfads
Anmerkung: Die vollständige Verordnung des Inkapfads erhalten Sie auf der Wegpage des INC.
Verordnungsnummer 02- 2003-UGM-CDVorschriften des Inkapfades im geschichtlichen Heiligtum von Machu Picchu - ein Kulturgut der Menschheit unter dem Schutz der UNESCO. Die Verordnung beinhaltet den ganzen Inkapfad, inklusiv die für die Wanderung vorgesehenen Wege. Benutzung des InkapfadsDer für touristische Zwecke bewanderte Inkapfad wird durchgeführt von:
Organisierte Gruppen mit ReiseagenturenBestehend aus:
Genehmigte ReiseagenturenAnerkannte juristische Personen, die die Voraussetzungen erfüllen. Teilnehmeranzahl der GruppenHöchstens 40 Personen:
Belastbarkeit500 Personen täglich. HilfspersonalDas Hilfspersonal besteht aus:
Die Zahlung für den EintrittDie Zahlung für den Eintritt zum Inkapfad kann nur im Büro der regionalen Leitung des INC in der Stadt Cusco erfolgen. Auf keinem Fall werden Zahlungen am Eintritt des Inkapfades und bei den Kontrollen angenommen.
Änderung durch Verordnungsnummer 0O2-2004-UGM-CDDie Anträge für den Eintritt zum Inkapfad müssen namentlich, mit der entsprechenden Dokumentation und der Gesamtzahlung eingereicht werden. Die Anträge werden nur genehmigt, wenn die Belastbarkeit des Inkapfades nicht überschritten worden ist. Die Anträge können bis zu 48 Stunden vor der Wanderung eingereicht werden. Beschränkter Zeitraum für den Zutritt von TouristenDamit sich der Inkapfad ökologisch erholen kann, ist es verboten, im Februar jedes Jahres die Wege 1,2 und 3 - im Anhang “E” erklärt - des Inkapfades zu betreten. Um die Instandhaltung des Inkapfades zu gewährleisten, kann es sein, dass der Inkapfad zusätzlich für einen bestimmten Zeitraum geschlossen werden muss. Wenn es der Fall wäre, dann würde die peruanische Behörde UGM den Benutzern dreissig (30) Tage vorher Bescheid sagen. Wenn Gefahr für Wanderer bestehen sollte oder aufgrund höhrer Gewalt, kann die peruanische Behörde im Ausnahmefall den Inkapfad schliessen. Dies kann ohne vorheriger Ankündigung geschehen und die Benutzer werden sofort darüber informiert. Aufenthaltszeit für touristische Zwecke
Identifikation der BenutzerEs ist obligatorisch, dass alle Benutzer des Inkapfades sich mit ihrem Personalausweis und Reisepass an der Kontrollbehörde von INRENA oder INC ausweisen. Verbot einer abendlichen InkapfadbewanderungEs ist streng verboten, den Inkapfad abends zwischen 19:00 Uhr und 05:30 Uhr zu bewandern, mit Ausnahme einer Ursache höhrer Gewalt. Obligatorische Mindestausstattung
Ausstattung des Hilfspersonals
Erste-Hilfe-Koffer (obligatorisch für die Agenturen und Reiseführer)
Verbot einiger Artikel
AbfallDie Reiseagenturen, die Reiseführer und das Hilfspersonal müssen den Abfall je nach organischem und nicht organischem Müll trennen und ihn nach der Wanderung ordnungsgemäss entsorgen. |
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