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Inka Trail
Ein Abenteuer hinter den Spuren der Sonne
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Vorschriften des Inkapfads

Dieser Text ist ein übersetzter Auszug der Verordnung des Inkapfads.

 

Anmerkung: Die vollständige Verordnung des Inkapfads erhalten Sie auf der Wegpage des INC.

 

Verordnungsnummer 02- 2003-UGM-CD

Vorschriften des Inkapfades im geschichtlichen Heiligtum von Machu Picchu - ein Kulturgut der Menschheit unter dem Schutz der UNESCO. Die Verordnung beinhaltet den ganzen Inkapfad, inklusiv die für die Wanderung vorgesehenen Wege.

Benutzung des Inkapfads

Der für touristische Zwecke bewanderte Inkapfad wird durchgeführt von:

  1. Reiseagenturen und
  2. Reiseführer

Organisierte Gruppen mit Reiseagenturen

Bestehend aus:

  1. Besucher: Es handelt sich um nationale oder internationale Touristen, die die Dienstleistungen der Reiseagenturen in Anspruch nehmen, um den Inkapfad zu bewandern.
  2. Reiseführer: anerkannte Fachleute, die die Reiseagenturen anstellen, um die Besucher zu führen.
  3. Hilfspersonal: Es handelt sich um anerkannte Arbeiter, die an der Wanderung teilnehmen: Köche, Träger und andere, die die Reiseagenturen einstellen.

Genehmigte Reiseagenturen

Anerkannte juristische Personen, die die Voraussetzungen erfüllen.

Teilnehmeranzahl der Gruppen

Höchstens 40 Personen:

  • 16 Besucher

  • 2 Reiseführer

  • Hilfspersonal

Belastbarkeit

500 Personen täglich.

Hilfspersonal

Das Hilfspersonal besteht aus:

  1. Träger,
  2. Köche,
  3. Andere.

Die Zahlung für den Eintritt

Die Zahlung für den Eintritt zum Inkapfad kann nur im Büro der regionalen Leitung des INC in der Stadt Cusco erfolgen. Auf keinem Fall werden Zahlungen am Eintritt des Inkapfades und bei den Kontrollen angenommen.

 

Änderung durch Verordnungsnummer 0O2-2004-UGM-CD

Die Anträge für den Eintritt zum Inkapfad müssen namentlich, mit der entsprechenden Dokumentation und der Gesamtzahlung eingereicht werden. Die Anträge werden nur genehmigt, wenn die Belastbarkeit des Inkapfades nicht überschritten worden ist. Die Anträge können bis zu 48 Stunden vor der Wanderung eingereicht werden.

Beschränkter Zeitraum für den Zutritt von Touristen

Damit sich der Inkapfad ökologisch erholen kann, ist es verboten, im Februar jedes Jahres die Wege 1,2 und 3 - im Anhang “E” erklärt - des Inkapfades zu betreten.

Um die Instandhaltung des Inkapfades zu gewährleisten, kann es sein, dass der Inkapfad zusätzlich für einen bestimmten Zeitraum geschlossen werden muss. Wenn es der Fall wäre, dann würde die peruanische Behörde UGM den Benutzern dreissig (30) Tage vorher Bescheid sagen.

Wenn Gefahr für Wanderer bestehen sollte oder aufgrund höhrer Gewalt, kann die peruanische Behörde im Ausnahmefall den Inkapfad schliessen. Dies kann ohne vorheriger Ankündigung geschehen und die Benutzer werden sofort darüber informiert.

Aufenthaltszeit für touristische Zwecke

  1. Sobald der Wanderer den Inkapfad betreten hat, kann er die Aufenthaltszeit nicht verlängern. Er kann nur solange da bleiben, wie es auf seiner Eintrittskarte steht, mit Ausnahme einer durch höhere Gewalt verursachte Verzögerung.
  2. Der Aufenthalt beginnt mit der Registrierung des Wanderers am Eingang des Inkapfads durch die peruanische Kontrollbehörde SHM.

Identifikation der Benutzer

Es ist obligatorisch, dass alle Benutzer des Inkapfades sich mit ihrem Personalausweis und Reisepass an der Kontrollbehörde von INRENA oder INC ausweisen.

Verbot einer abendlichen Inkapfadbewanderung

Es ist streng verboten, den Inkapfad abends zwischen 19:00 Uhr und 05:30 Uhr zu bewandern, mit Ausnahme einer Ursache höhrer Gewalt.

Obligatorische Mindestausstattung

  • Rucksäcke
  • Schlafsäcke
  • Isoliermatratze
  • Zelte
  • Feldflasche fürs Wasser
  • Erste-Hilfe-Koffer
  • Gasbehälter
  • Propan-Gasherd
  • Unelastische Rettungsseile (09 mm Durchmesser)
  • Reise-Funkgerät VHF. Frequenz der Funkgeräte von INRENA und INC, nur für Notfälle.
  • Lageplan des Inkapfades
  • Wasserfilter
  • Plastiknetze, um schmutziges Wasser zu filtern
  • Behälter, um den Müll zu transportieren (grüne und rote Tüten)
  • Biologisch abbaufähige Toiletten, tragbar.

Die anerkannten Reiseführer müssen diese Ausstattung mitnehmen.

Ausstattung des Hilfspersonals

  • Zelte für mehrere Personen.
  • Regenmäntel und Plastik, um die Ladung zu beschützen.
  • Plastiknetze, um die Wasserquellen beim Abwasch zu beschützen.

Erste-Hilfe-Koffer (obligatorisch für die Agenturen und Reiseführer)

  • Desinfektionsmittel (Methanol, Wasserstoffperoxid, Jodtinktur, Seife, Germizid)
  • Watte, Verbandgaze, Verbänder, Klebestreifen
  • Bronchospasmolytika
  • Mittel gegen Muskel- und Bauchschmerzen
  • Fiebersenkungsmittel
  • Mittel gegen Allergien
  • Augentropfen
  • Salben gegen Sonnenbrand und Verbrennungen
  • Bruchverbände
  • Sauerstoffbehälter
  • Blutdruckmesser und Thermometer

Verbot einiger Artikel

  1. Feuerwaffen oder Druckluftwaffen, Bögen und Pfeile, Jagd- und Angelgeräte, Axt, Buchmesser, Schaufel oder ähnliche Werkzeuge.
  2. Irgendwelche Fallgruben, um Tiere zu fangen.
  3. Fossile Brennstoffe wie zum Beispiel: Kerosin, Diesel, Benzin.
  4. Anregungsmittel oder irgendwelche Drogen, die seitens der peruanischen Behörde verboten sind.
  5. Musikanlagen oder andere Geräte, die Geräusche machen.
  6. Tiere
  7. Gehstöcke mit Metallspitzen, die keinen Plastikschutz haben. Gehstöcke aus einheimischem Holz.
  8. Flaschen, Plastikbehälter und Wegwerfgläser.

Abfall

Die Reiseagenturen, die Reiseführer und das Hilfspersonal müssen den Abfall je nach organischem und nicht organischem Müll trennen und ihn nach der Wanderung ordnungsgemäss entsorgen.

 


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